Familienrecht

Anlässlich einer Trennung treten viele Fragen auf, die zuverlässig und kompetent beantwortet werden müssen. In der Regel gibt es keine „Patentlösung“. Mit unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwältinnen unterstützen und begleiten wir Sie vor und nach der Trennung bis hin zu einer möglichen Scheidung. Es geht dabei um Fragen des Unterhalts, der Vermögensauseinandersetzung sowie Vereinbarungen zum Sorge- und Umgangsrecht. Unser Ziel ist es, außergerichtliche faire Regelungen zu treffen. Sollte es notwendig sein, scheuen wir nicht die gerichtliche Auseinandersetzung und vertreten Sie bei den Amts- und Oberlandesgerichten.

Erbrecht

Es gibt wenige Rechtsgebiete, mit denen jedermann notwendigerweise im Laufe seines Lebens in Berührung kommt, das Erbrecht gehört dazu. Dabei geht es um die Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation, die Gestaltung von erbrechtlichen Verfügungen und die Auseinandersetzung des Nachlasses nach einem Todesfall sowie die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Für diese Fragestellungen stehen wir Ihnen zur Verfügung durch Beratung als auch Vertretung Ihrer Interessen in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen.